Im Februar 2008 hat der Akkreditierungsrat die Vorgaben für die Einführung der Systemakkreditierung in Deutschland beschlossen. Demnach können Hochschulen Anträge auf Systemakkreditierung der gesamten Hochschule oder einer Teileinheit stellen. Bei positivem Ausgang sind alle bestehenden Studiengänge, die durch das zertifizierte Qualitätsmanagementsystem in Studium und Lehre entwickelten wurden, sowie alle im Akkreditierungszeitraum neu eingerichteten Studiengänge akkreditiert.
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