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BAFÖG im Ausland

Nachfolgend eine Pressemitteilung der else.schwarz Rechtsanwälte im Originaltext.

Student der britischen Open University klagte – weiterer Student hat Klage eingereicht – EU-Kommission leitet Vorverfahren gegen Deutschland ein

Im Jahre 10 nach der Bologna-Erklärung beschäftigt sich das Kölner Verwaltungsgericht mit der Frage, ob ein Fernstudium an einer Hochschule im Ausland Ausbildungsförderungsfähig ist. Ein deutscher Student hatte geklagt, weil sein Antrag auf Ausbildungsförderung für seinen Bachelor – Studiengang an der britischen Open University abgelehnt worden ist. Eine deutsche Studentin tat es ihm gleich und klagte auch. Mittlerweile beschäftigt sich auch die Europäische Kommission mit den Angelegenheiten der beiden Studenten.

Der Bologna-Prozess feierte kürzlich 10jährigen Geburtstag, denn am 19. Juni 1999 wurde im italienischen Bologna eine Erklärung verabschiedet, deren Ziel die Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums bis 2010 ist. Auch aus diesem Anlass haben sich am Dienstag in Berlin Studierende und bildungspolitische Organisationen mit der Bundesbildungsministerin getroffen.
Bildungspolitische Organisationen haben im Vorfeld und im Nachgang zu den Gesprächen die schlechte Umsetzung der Bologna-Reform kritisiert. So wurde vom DGB bemängelt, dass die Mobilität zunehmend erschwert wird, die sozialdemokratische Arbeitsgemeinschaft für Bildung fordert “längst überfällig ist die Anpassung der Ausbildungsförderung an das gestufte Studiensystem”, die Katholische Kirche verlangt, das “BAföG als zentrales Instrument zur Förderung der Bildungsbeteiligung kontinuierlich weiter auszubauen”. Vor einiger Zeit schon erklärte die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), dass “in Deutschland muss der Staat etwa beim Auslands-BAföG nachbessern”.

Ein deutscher Student studiert nun in diesem einheitlichen europäischen Hochschulraum, sein Studium wird er mit dem neuen, europaweit anerkannten Abschluß Bachelor abschließen, seine besuchte Hochschule ist eine des EU- und Bologna-Staates Grossbritannien. Ausbildungsförderung soll er dennoch nicht erhalten.

Zum Fall: (weiter lesen)

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