Ein wiesbadener Student der britischen Open University klagt beim Verwaltungsgericht Köln, weil sein BaföG-Antrag abgelehnt wurde.
Seine Rechtsanwältin Sibylle Schwarz hat den Weg einer Pressemitteilung gewählt, um schon im Vorfeld über den Fall zu informieren.
Nachfolgend der Text dieser Pressemitteilung im Originalwortlaut.
BAföG-Streit: Keine Ausbildungsförderung für Fernstudium im Ausland?
Student der britischen Open University klagt beim Verwaltungsgericht Köln, weil sein BaföG-Antrag abgelehnt wurde – Rechtsanwältin Sibylle Schwarz: “Absurde Argumentation des BaföG-Amtes”
Wiesbaden, 13. November 2008 – Sind deutsche Studenten, die an einer Fernuniversität im europäischen Ausland studieren, genauso BAföG-berechtigt, wie Studenten, die an der deutschen Fernuninversität Hagen studieren? Diese Frage hat nun das Verwaltungsgericht Köln zu klären. Dort klagt ein Student aus Wiesbaden, der an der staatlichen “Open University” in Grossbritannien eingeschrieben ist und dem das zuständige deutsche BAföG-Amt die Unterstützung verweigert.Gewinnt Jens N. (Name geändert) seinen Rechtsstreit, könnte eine ganze Welle neuer BAföGAnträge in die entsprechenden Ämter gespült werden. Studieren an Auslandsuniversitäten wird immer beliebter. Wer Deutschland aus unterschiedlichen Gründen (Familie, gesundheitliche Einschränkungen, Beruf etc.) für ein Studium nicht verlassen kann, dem kommen Angebote wie die der staatlichen Open University (OU) in Grossbritannien sehr entgegen. Die mit 200.000 Studenten grösste Fernuniversität Europas bietet reguläre Bachelor- und Masterstudiengänge, ist weltweit von allen akademischen Institutionen anerkannt und verfügt über alle erforderlichen Zertifikate. Gerade das war auch der Grund, warum sich Jens N. letztendlich entschloss, im Februar 2008 an der OU in Grossbritannien seinen Bachelor-Studiengang “Geowissenschaften” aufzunehmen, den er 2010 um einen Masterstudiengang erweitern möchte. Wie auch bei der deutschen Fernuniversität Hagen bezieht der 24-jährige Wiesbadener seine Lernmaterialien per Post, aber hautpsächlich studiert er mit Hilfe des Internets. Einen grossen Unterschied gibt es: Unterrichtsmaterialien, Vorlesungen und Prüfungen sind auf englisch – eine enorme Herausforderung. Für die Zeit seines Bachelorstudiums will Jens N. nun BAföG beziehen.
Doch das Amt lehnte ab. Begründung: Bei seinem Studium an der britischen OU handele es sich nicht um ein Auslandsstudium, weil der Student in Deutschland sitze und nicht im Ausland. Nach § 5 BAföG werde nur der Besuch einer Ausbildungsstätte im Ausland mit Präsenzunterricht gefördert. Ausserdem, so das Amt, würden sich die Zugangsvoraussetzungen der britischen Universität von den Zugangsvoraussetzungen einer deutschen Universität unterscheiden. Zur Bekräftigung der Argumente führt das Amt auch noch Rechtsprechungen aus den Jahren 1975 und 1989 an.
Um seine Ansprüche durchzusetzen, schaltete Jens N. die auf Schule und Studium spezialisierte Kanzlei else.schwarz Rechtsanwälte ein. Rechtsanwältin Sibylle Schwarz: “Das angeführte Argument, nur Präsenzunterricht an der Universität im Ausland sei förderungswürdig, überzeugt nicht. Auch die Fernuniversität Hagen wird von den Studierenden nicht physisch besucht und trotzdem bekommen dort die Studenten Ausbildungsförderung. Ausserdem gibt es auch für ein Auslandsstudium BaföG. Wo also soll da der Unterschied liegen?” Auch die vom BaföG-Amt angeführten unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen sieht Rechtsanwältin Sibylle Schwarz kritisch: “Als staatliche Universität eines EU-Mitgliedsstaates ist die Open University der inländischen, staatlichen Fernuniversität Hagen als gleichgestellt anzusehen. Hier gilt das gemeinschaftsrechtliche Diskrimierungsverbot und das Gebot der Freizügigkeit.”
E-Learning – wie bei einem Fernstudium – wird neuerdings von der Bundesregierung favorisiert, eine OU in Deutschland (Hochschule Leuphana in Niedersachsen) ist im Gespräch. So hieß es auf dem Bildungsgipfel am 22. Oktober und in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag (16/10753 und 16/10642). Rechtsanwältin Sibylle Schwarz weiter: “Wir sehen 46 europäische Staaten als einen Hochschulraum. Das nennt sich ‘Bologna-Prozess’. E-Learning und ‘Bologna-Prozess’ – davon hat das deutsche Amt wohl noch nichts gehört. Unser Mandant macht einen Bachelor-Studiengang an einer staatlichen Hochschule und wird mit Bachelor abschließen. Die Sicht des BaföG-Amts ist daher vollkommen absurd.”
Ein interessanter Fall. Auf den Ausgang bin ich gespannt und werde natürlich darüber berichten.
{ 4 comments }
Naja, wer weiß, wie lange das dauern kann. Ich gehe jetzt davon aus, dass wir einige Monate auf das Urteil warten können.
Das denke ich auch, dass das sicherlich einige Monate dauern wird bis zum Urteil. Hat ja ggf. auch weitreichende Folgen.
Hallo,
weiß jemand von euch wie das nun geregelt wird?
Ich habe Anfang diesen Jahres ebenfalls ein Antrag abgeschickt auch für eine Uni in England, wartet das Bafögamt jetzt das Urteil ab bis Sie entscheiden? Der Unterschied bei dieser Uni sind die Aufnahmebedingungen und ebenso hat sie eine Kooperation mit meiner vorher besuchten Uni.
Hat jemand sonst eine Idee wie man sich so ein Fernstudium ansonsten leisten kann, da die Bildungsfonds etc. die speziell für Student gedacht sind, die in Deutschland an einer Hochschule immatriuliert sind.
Für Idee wäre ich dankbar.
gruß
Als “Insider” aus der Familie des klagenden Studenten Jens N. kann ich nur sagen :
Das Verfahren dauert weiterhin an und es gibt bislang noch keinerlei Hinweise auf eine bafögrechtliche Anerkennung des OU – Studiums seitens des Bafögamtes Köln.
Auf Landes – wie Bundesebene ( Bundesministerium für Bildung ) wird die Klage mit sehr alten Rechtssprechungen abgewehrt. Zur Zeit jener Rechtssprechungen gab es E – Learning jedoch noch gar nicht.
Inzwischen wurde auch die EU – Bildungskommission eingeschaltet, doch möglicherweise endet das Verfahren erst dann, wenn Jens N. bereits sein Studium absolviert hat….
Es ist nicht gut für Deutschland, wenn es sich bildungsmässig von Europa abkoppelt und bzgl. neueren Studienformen restriktiv agiert.
Gruss Insider
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